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"Stinker" müssen draußen
bleiben Grund dafür ist die
„Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" die von der
Bundesregierung beschlossen wurde. Diese Verordnung regelt lokale
Fahrverbote bei erhöhten Feinstaubelastungen. Diesel-“Stinker“ mit erhöhtem
Partikelausstoß müssen dann stehen bleiben oder aus Ballungsräumen ganz fern
bleiben. Lediglich mit farbigen Plaketten (rot, gelb,
grün) gekennzeichnete Autos dürfen dann noch
unterwegs sein. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters ist die
Eingruppierung in eine bessere Schadstoffklasse möglich.
Der Vorteil bei Feinstaubelastung unterwegs sein zu können zahlt sich zudem
beim Wiederverkauf aus. Experten schätzen, dass in ein bis zwei Jahren die
Nachfrage nach Diesel-Pkw ohne Filter sinken, und der Wertverlust um bis zu
1000 Euro höher sein wird als bei Fahrzeugen mit Rußpartikelfilter.
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